Ist eine Kapital-Lebensversicherung eine sichere Anlage?

Nein, eine Kapital-Lebensversicherung ist keine sichere Anlage!
Kapital-Lebensversicherungen sind „LEGALER BETRUG“.
Warum?
Der Bund der Versicherten (BdV) hatte im Jahre 1982 zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Broschüre mit dem Titel "Versicherung - ja, aber..." herausgegeben, in der zu lesen war:
„Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein „LEGALER BETRUG“. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen aber inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen die Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite, so dass man Beiträge für Kapital-Lebensversicherungen in vielen Fällen auch als „Steuer für Dumme“ bezeichnen kann, die man hier mit angeblichen Steuervorteilen (die kaum zum Tragen kommen) zur langfristigen Geldhingabe verführt. Millionen Bundesbürger haben durch den Abschluss falscher Kapital-Lebensversicherungen Zigmilliarden Mark verloren - vor allem beim vorzeitigen Aussteigen aus diesen Verträgen und die dann meist sehr geringe Beitragsrückzahlung Gewinner sind Staat und Lebensversicherungsunternehmen, die hier Hand in Hand arbeiten."
Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen, an derart massive und öffentliche Kritik nicht gewöhnt, wollte diesen Vorwurf natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Er klagte gegen den Bund der Versicherten auf Unterlassung dieser „verletzenden Äußerungen“. Die Klage wurde im Juni 1983 durch Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen (AZ 74 047/83).
Die Branche legte aus optischen Gründen Berufung ein, zog diese aber in der Erkenntnis, dass sie diesen Prozess nicht gewinnen konnte, gleich wieder zurück.
Das Landgericht Hamburg führte in seiner Urteilsbegründung aus:
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"Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als „LEGALER BETRUG“ wird von dem Abschluss solcher Verträge abgeraten. Es ist ein öffentliches Interesse daran vorhanden, dass potentielle Versicherungsnehmer über die verschiedenen Möglichkeiten, das Todesfallrisiko zu versichern, aufgeklärt werden. Angesichts dessen, dass in der Werbung des Klägers und seiner Mitgliedsunternehmen die Lebensversicherung zur Altersversorgung im Vordergrund steht, besteht ein Aufklärungsbedürfnis über die Versicherungsart Risikolebensversicherung. Die Aussagen in der Broschüre zum Thema Risiko-Lebensversicherung und Lebensversicherung zur Altersversorgung ergeben, dass hier ein Vergleich zwischen diesen Versicherungsarten vorgenommen und im Interesse der Verbraucher - als für diese günstiger - der Abschluss von Risiko-Lebensversicherungen empfohlen wird."
Quelle: Bund der Versicherten
1983? Olle Kamelle! Nein, mitnichten! Auch wenn es in den Folgejahren einige verbraucherfreundliche Urteile u.a. des Bundesgerichtshofes (BGH) (2001, 2005, 2013) zugunsten der Versicherten gab, hat sich am Prinzip nichts geändert. Zum einen wurde neben der bekannten Kapital-Lebensversicherung mit den Riester- und Rüruprenten katastrophale neue Produkte auf den Markt geworfen, und zum anderen wurden alte verbraucherfreundliche Entscheidungen wieder revidiert, wie die Streichung der Bewertungsreserven, die anteilig den Versicherungskunden zustanden, eine glatte Enteignung am Jahresende 2014.
Das Geschäftsmodell drohte schon Anfang des Jahrhunderts das komplette Scheitern. 36 Versicherer standen insbesondere wegen Spekulationen am Neuen Markt vor der Pleite und konnten nur durch eine klammheimliche Aktion der Politik gerettet werden. Ein kleines Gesetz, unbeachtet von der Öffentlichkeit und unseren Wahrheitsmedien gestattete den Versicherern die Verluste in die Zukunft zu schieben. Fragen Sie mal als produktiver Unternehmer nach so einer Rettungsaktion. Da werden die Politiker ein Schulterzucken übrig haben, wenn überhaupt, und Sie pleite gehen lassen.
Und seit Jahren kommt ein weiteres Problem dazu. Die früheren Hochzinsphasen sind vorbei und kein Versicherer kann mehr den Garantiezins erwirtschaften. Im Gegenteil, über die notwendigerweise in den Deckungsstöcken enthaltenen Staatsanleihen bestehen heute hohe Risiken oder es gibt Minuszinsen, wie aktuell bei den 10jährigen deutschen Staatsanleihen.
Und natürlich sind es reine Geldwerte, die bei einem künftigen Finanzcrash ganz klar in Mitleidenschaft gezogen werden, teilweise oder vollständig, oder bei staatlichem Finanzbedarf enteignet werden können. Im Gespräch waren ja bereits 10%.
In diesem Zusammenhang sei noch auf den „Vorbeugeparagrafen“ 314 (früher 89) des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verwiesen:
§ 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.
Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Also, das dürfte deutlich genug sein, oder?
Eine Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherungen sind also keine sicheren Anlagen.
Wenn Sie so etwas haben, wäre es vielleicht Zeit zu überprüfen, ob Sie das noch so wollen.
Wenn Sie eine Kapital-Lebensversicherung haben und diese schnellstmöglich auflösen wollen, tragen Sie sich hier ein:
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- Mehrwert beim Verkauf durch Berücksichtigung aller gesetzlicher Nachbesserungsregelungen
- Rückerstattung eventuell anfallender Steuer (bis 30 %)
- keine Einhaltung von Kündigungsfristen
- freie Verfügbarkeit des gesamten Rückkaufswertes abzüglich geringer Kosten für Verkauf
- keine lästige Rückwerbung durch Vertreter
Berücksichtigt werden auch folgende Verträge:
- Kapital-Lebensversicherung
- Rentenversicherungsverträge
- Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungsverträge
- Bausparverträge
- Riesterverträge (Abwicklung)
- Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
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