Sind Kapitallebensversicherungen sicher?

Sind Kapitallebensversicherungen sichere Anlagen? Schauen Sie sich diesen kurzen Ausschnitt aus einem meiner Videos an, woraus solche Versicherungen hauptsächlich bestehen. Vielleicht wußten Sie von dieser unglaublichen Regelung noch nichts...
Und was sagt uns dazu die Geschichte? Geldwerte wurden in der Vergangenheit mehrfach vollständig entwertet, durch Inflation und Hyperinflation, Krieg und Währungsreform, durch staatliche Enteignung, durch Finanzkrisen und Spekulation. Eine Enteignung in der jüngeren Geschichte fand in Ungarn statt. Von Griechenland brauchen wir sicher nicht zu reden. Dort werden entsprechende Policen genau wie die Sparguthaben bei den Banken knallhart rasiert werden.
Wie ist aber die Situation bezüglich dieser Sparform in Deutschland?
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Versprechungen von Politikern oder der Finanzwirtschaft - hier insbesondere den Versicherungen selbst - zu glauben, dürfte keine gute Idee sein. Schauen wir uns doch einfach die rechtliche Situation an, wie sie aktuell in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Zitat:
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
V. - Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (§§ 81 - 103a)
§ 89
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. - Ende Zitat
Braucht es zu diesem Text weitere Erläuterungen? Ich glaube eher nicht.
Eine Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen sind also keine sicheren Anlagen.
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